Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 4. November 2026

zwischen dem Kunden von HR3000 als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und Johannes Lassner, Lassners IT Factory, Finkenweg 64, 36251 Bad Hersfeld, als Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“). Der Vertrag ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und wird mit der Registrierung bzw. Einrichtung des Zugangs geschlossen.

1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Der Auftragnehmer betreibt HR3000 für den Auftraggeber: Bereitstellung, Hosting, Wartung und Datensicherung der Software zur Arbeitszeiterfassung, Abwesenheits- und Schichtplanung sowie Personalverwaltung. Der Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Betroffene: Beschäftigte des Auftraggebers einschließlich Aushilfen und Auszubildender, ehemalige Beschäftigte sowie Nutzer des Auftraggebers (z. B. Personalverantwortliche).

Daten: Stammdaten (Name, Personalnummer, Standort, Team, ggf. Geburtsdatum), Login-Daten (E-Mail, Passwort-Hash, Stempel-PIN als Hash, Chip-Kennung), Arbeitszeitdaten (Stempelungen, Pausen, Salden, Schichtpläne), Abwesenheiten (z. B. Urlaub, Krankheit und Krankheit eines Kindes ohne Diagnose – Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO), Vertrags- und Vergütungsdaten, Dokumente der Personalakte nach Wahl des Auftraggebers sowie Protokolldaten (Änderungsprotokoll, technische Protokolle).

3. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen sind dieser Vertrag, die Nutzung der Funktionen von HR3000 durch den Auftraggeber sowie Einzelweisungen in Textform. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.

4. Pflichten des Auftragnehmers

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgenden Unterauftragsverarbeiters zu:

Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab in Textform; der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und in diesem Fall den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten.

6. Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Europäischen Union statt. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht.

7. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Vertrags kann der Auftraggeber seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Auftragnehmer sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf von deren Aufbewahrungsfristen gelöscht, spätestens nach zwölf Monaten.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen