Nutzungsbedingungen

Fassung vom 4. November 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von HR3000 ist Johannes Lassner, Lassners IT Factory, Finkenweg 64, 36251 Bad Hersfeld („Anbieter“). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von HR3000 durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Leistungen

HR3000 ist eine Software zur Arbeitszeiterfassung, Abwesenheits- und Schichtplanung sowie Personalverwaltung, die der Anbieter als Online-Dienst bereitstellt. Der Kunde nutzt sie über den Browser und über die Tablet-App im jeweils aktuellen Funktionsumfang. Der Anbieter entwickelt HR3000 weiter; wesentliche Funktionen entfallen nicht ohne angemessene Vorankündigung. Endgeräte, Internetzugang und Browser stellt der Kunde.

3. Registrierung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich auf hr3000.de registriert und diesen Bedingungen sowie dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zustimmt, oder wenn der Anbieter einen Zugang für den Kunden einrichtet. Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und ist für die Nutzung durch seine Mitarbeiter und Beauftragten verantwortlich.

4. Preise

Bis zu fünf aktive Mitarbeiter ist die Nutzung kostenlos. Ab sechs aktiven Mitarbeitern kostet die Nutzung 1 € je aktivem Mitarbeiter und Monat, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; der bezahlte Tarif wird nach Vereinbarung freigeschaltet. Aktiv ist ein Mitarbeiter, der in HR3000 als aktiv geführt wird. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde nutzt HR3000 nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, seine Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und – soweit vorhanden – den Betriebsrat zu beteiligen (z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). HR3000 ist ein Hilfsmittel und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung; Auswertungen und Exporte (etwa für die Lohnabrechnung) prüft der Kunde vor ihrer Verwendung. Der Kunde belastet den Dienst nicht missbräuchlich und versucht nicht, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen.

6. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten führt er möglichst außerhalb üblicher Arbeitszeiten durch. Bei Verbindungsstörungen speichert die Tablet-App Stempelungen zwischen und überträgt sie später.

7. Daten und Datenschutz

Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten; für ihre Verarbeitung ist der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Export-Funktionen abrufen. Der Anbieter sichert die Daten täglich; gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z. B. für Arbeitszeitnachweise) erfüllt der Kunde durch eigene Exporte.

8. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im kostenlosen Tarif haftet der Anbieter – außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei regelmäßigen Datenexporten durch den Kunden entstanden wäre.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang exportieren; danach löscht der Anbieter sie. Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf von deren Aufbewahrungsfristen gelöscht, spätestens nach zwölf Monaten.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.